«Spare in der Zeit, so hast du in der Not» - Die berufliche Vorsorge hat als zweite Säule neben der AHV/IV/EL als 1. Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Sie strebt dabei das Ziel an, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen. Der reglementarische Einkauf ist dabei ein vorsorgetechnisches Instrument, welches sogenannte «Vorsorgelücken» schliesst und dadurch ein höheres Renteneinkommen ermöglicht. Solche Lücken entstehen, wenn Sie während Ihrer Karriere Lohnerhöhungen erhalten haben, in besseren Sparplänen versichert werden oder berufliche Unterbrüche hatten.
Einkäufe in die Pensionskasse können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und man spart dadurch Steuern. Bei einem späteren Bezug des Alterskapitals fallen Kapitalbezugssteuern an, welche in der Regel tiefer ausfallen als die Einkommensteuer.