Bei einer Scheidung wird das während der Ehe erworbene und angesparte Guthaben aus der beruflichen Vorsorge aufgeteilt. Besteht nach einer Scheidung eine Vorsorgelücke, können Sie sich im gleichen Rahmen wieder einkaufen - ohne dass dabei die Sperrfrist von drei Jahren gilt.
Scheidung
Art. 70 ff Vorsorgereglement
Berechnung & Ausgleich
Geprüft wird, welcher Betrag in Ihrer Vorsorge und in der Vorsorge Ihres Ehegatten existiert. Wir teilen Ihnen oder dem zuständigen Schweizer Gericht auf Anfrage hin die notwendigen Werte zur Berechnung mit.
Das Gericht legt im Urteil fest, ob Sie die verpflichtete oder die berechtigte Person des Vorsorgeausgleichs sind. Entsprechend erfolgt der Vorsorgeausgleich zu Gunsten oder zu Lasten Ihres Vorsorgeguthabens.