Stiftungsrat
Der Stiftungsrat leitet als oberstes, verantwortliches Organ die Stiftung gemäss der Stiftungsurkunde sowie den gesetzlichen, reglementarischen und übrigen verbindlichen Bestimmungen. Er vertritt die Stiftung in allen nicht delegierbaren Aufgaben nach aussen. Er bestimmt die Gesamtstrategie der Stiftung und überwacht deren Umsetzung. Dies betreffen insbesondere die Grundsätze hinsichtlich Ausrichtung der Stiftung in den Bereichen Vorsorgeleistungen und -finanzierung, Vermögensverwaltung sowie Organisation und Kommunikation.
Der Stiftungsrat setzt Kommissionen und Ausschüsse ein, welche aus Mitgliedern des Stiftungsrats sowie Mitgliedern der Geschäftsleitung (mit beratender Stimme) zusammengesetzt sind. Es handelt sich dabei um die Kommissionen «Anlagen», «Vorsorge & Compliance» sowie dem Ausschuss «Personal». Die Zusammensetzung ist nicht zwingend paritätisch. Im Vordergrund steht die fachliche Qualifikation.
In der Regel wird der Stiftungsrat einmal pro Quartal einberufen und die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Aktuell setzt sich das oberste Organ wie folgt zusammen: