Nebst den Leistungen aus der AHV (1. Säule) gewähren wir im Todesfall eine Rente und/oder ein Todesfallkapital an die Hinterbliebenen.
Nebst den Leistungen aus der AHV (1. Säule) gewähren wir im Todesfall eine Rente und/oder ein Todesfallkapital an die Hinterbliebenen.