Tod

Nebst den Leistungen aus der AHV (1. Säule) gewähren wir im Todesfall eine Rente und/oder ein Todesfallkapital an die Hinterbliebenen.

Ehegattenrente

Stirbt eine verheiratete versicherte Person, so hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Ehegattenrente, sofern er

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Lebenspartnerrente

Sie können Ihren Lebenspartner bei uns melden. Er hat Anspruch auf eine sogenannte Lebenspartnerrente, wenn er folgende Bedingungen kumulativ erfüllt:

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Waisenrente

Hinterlässt der verstorbene Versicherte anspruchsberechtigte Kinder, wird eine Waisenrente ausgerichtet. Der Vorsorgeausweis orientiert Sie über die Höhe der Waisenrente, welche sich in Prozent des versicherten Salärs bemisst.

Todesfallkapital

Ein Todesfallkapital wird fällig, wenn eine versicherte Person oder der Bezüger einer Invalidenrente vor dem Altersrücktritt stirbt und keine Ehegatten- bzw. keine Lebenspartnerrente zur Auszahlung gelangt.

Zusätzliches Todesfallkapital

Ihr Vorsorgeplan kann vorsehen, dass bei Tod der aktiven Person ein zusätzliches Todesfallkapital ausbezahlt wird. Der Vorsorgeausweis orientiert Sie über den Einschluss dieser Leistung.

Vorsorgereglement

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns an +41 31 303 34 40
Kommen Sie vorbei Belpstrasse 37, 3007 Bern

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