Art. 36, Art. 38 Vorsorgereglement
Altersreglement
Die Altersvorsorge in der zweiten Säule basiert auf dem individuellen Sparprozess. Dieser beginnt in der Regel mit 25 Jahren und bei einem jährlichen Erwerbseinkommen, das über der Eintrittsschwelle liegt (¾ der jeweils geltenden maximalen AHV-Altersrente). Der Sparprozess endet mit dem Erreichen des Referenzalters. Das reglementarische Referenzalter bzw. rechnerische Rücktrittsalter ist für Frau und Mann auf 65 Jahre festgelegt. Das während der Jahre auf dem individuellen Konto der Versicherten angesparte Sparkapital dient der Finanzierung der Altersrente. Das vorhandene Kapital wird dabei mit einem Umrechnungsfaktor, dem Umwandlungssatz, in eine jährliche Altersrente umgewandelt. Eine Alterskinderrente in der Höhe von 20% der BVG-Altersrente wird zusätzlich ausgerichtet, wenn anspruchsberechtigte Kinder vorhanden sind.
Vor der Pensionierung können Sie einmalig entscheiden, ob Sie eine monatliche Rente oder Kapital beziehen möchten. Wünschen Sie, Ihr Sparkapital ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen, muss dies bis drei Monate vor dem Pensionierungszeitpunkt mit dem dafür vorgesehen Formular mitgeteilt werden. Koordinieren Sie ihren Altersrücktritt mit ihrem Arbeitgeber. Ihr Arbeitgeber meldet uns ihre Pensionierung!
Der Altersrücktritt stellt einen wichtigen Schritt für Sie und Ihre wichtigsten Bezugspersonen dar. Planen Sie diesen Lebensabschnitt rechtzeitig und gemeinsam. Der jährliche Vorsorgeausweis orientiert Sie regelmässig über die Höhe der voraussichtlichen Altersleistungen aus unserer Vorsorgeeinrichtung.
Für die Berechnung der Altersrente wird zum Zeitpunkt des Altersrücktritts das vorhandene Sparguthaben mit dem in diesem Zeitpunkt gültigen Umwandlungssatz multipliziert - diese Umwandlungssätze finden Sie im Anhang des Vorsorgereglements.